FAQ (Frequently Asked Questions)

Fragen zur Privatkopie

 

  • Darf eine gekaufte, gemietete oder geliehene DVD kopiert werden? » Antwort
  • Darf ich den Kopierschutz beseitigen, falls eine DVD
    kopiergeschützt ist? » Antwort 
  • Darf ich Kopien einer DVD anfertigen um diese zu verkaufen oder zu verschenken?  » Antwort
  • Darf ich eine DVD meinem Kollegen geben, damit er für mich eine Kopie davon herstellt? » Antwort
  • Ist der Download eines Filmes aus dem Internet zulässig? » Antwort
  • Ist ein Download eines Filmes aus dem Internet auch dann zulässig, wenn dieser Film illegal im Internet steht? » Antwort
  • Darf ich als Privatperson selbst urheberrechtlich geschützte Werke ins Internet stellen (Upload)? » Antwort
  • Wie sieht es aus, wenn ich mich als Privatperson an einem peer-to-peer Netzwerk beteilige (sogenanntes Filesharing)? » Antwort
  • Darf ich Musik auf einer CD in eine MP3-Datei umwandeln, um die Musik anschliessend über einen MP3-Player anzuhören? » Antwort
  • Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem Video- oder DVD-Recorder den Ländercode entferne? » Antwort
  • Darf ich eine DVD in einem Privatclub oder in meinem
    Verein vorführen? » Antwort
  • Darf ich eine gekaufte DVD ausleihen (unentgeltlich) oder (gegen Entgelt) vermieten? » Antwort

Darf eine gekaufte, gemietete oder geliehene DVD kopiert werden?

Ja, es ist zulässig, eine DVD oder ein Video zum eigenen, persönlichen Gebrauch auf einen leeren Träger zu überspielen (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG). Dazu gehört auch der Gebrauch durch Familienangehörige und enge Freunde.
Im Preis des leeren Trägers ist eine Entschädigung mitenthalten, deren Höhe in den Gemeinsamen Tarifen 4a (Videokassetten), 4b (CD-R data), 4c (DVD) sowie im 4d (Festplatten in AV-Geräten) festgelegt ist und die über die Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten verteilt wird, so dass diese für Privatkopien indirekt entschädigt werden (Art. 20 Abs. 3 URG).

Darf ich den Kopierschutz beseitigen, falls eine DVD kopiergeschützt ist?

Das heute in der Schweiz gültige Urheberrechtsgesetz sieht keinen rechtlichen Schutz von technischen Schutzvorkehrungen vor, weshalb es zulässig ist, den Kopierschutz zu beseitigen, um eine Kopie zum eigenen, privaten Gebrauch anzufertigen (vgl. Frage 1).
Die Schweiz will allerdings ihr Urheberrechtsgesetz den Gesetzen der übrigen europäischen Ländern anpassen und eine entsprechende Revisionsvorlage sieht einen rechtlichen Schutz von technischen Schutzmassnahmen vor, wobei allerdings Privatpersonen nicht belangt werden können, wenn sie den Kopierschutz beseitigen, um eine Kopie zum eigenen privaten Gebrauch anzufertigen.

 

Darf ich Kopien einer DVD anfertigen um diese zu verkaufen oder zu verschenken?

Selbstangefertigte Kopien einer DVD oder eines Videos darf ich nie verkaufen. Eine derartige Vervielfältigung wäre unerlaubt und strafbar. Unter Verwandten und Freunden darf ich allerdings solche selbst angefertigten Kopien verschenken (vgl. Frage 1).

 

Darf ich eine DVD meinem Kollegen geben, damit er für mich eine Kopie davon herstellt?

Wenn ich für meinen eigenen, persönlichen Gebrauch selbst eine Kopie erstellen darf, so darf dies auch ein Dritter für mich tun (Art. 19 Abs. 2 URG). Aber wie gesagt: stets nur zum eigenen, persönlichen Gebrauch.

 

Ist der Download eines Filmes aus dem Internet zulässig?

Obschon häufig vom „illegalen Download“ die Rede ist, darf ich zum eigenen, persönlichen Gebrauch Musik oder einen Film aus dem Internet herunterladen. Illegal ist ein Download aus dem Internet nur dann, wenn ich die heruntergeladenen Filme öffentlich anbiete (gratis oder gegen Bezahlung) oder sonst damit in irgend einer Form Handel betreiben will. Die Situation beim Download aus dem Internet unterscheidet sich also nicht vom Kopieren einer CD oder DVD: Solche Vervielfältigungen zum Privatgebrauch sind zulässig (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG). Heikel wird es allerdings im Falle von Tauschbörsen (vgl. Frage 8).
Auch im Falle des Downloads sind die leeren Träger, auf die kopiert wird, mit einer Vergütung belastet (Gemeinsame Tarife 4a bis 4d), welche über die Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten weitergeleitet wird. 

 

Ist ein Download eines Filmes aus dem Internet auch dann zulässig, wenn dieser Film illegal im Internet steht?

Diese Frage ist umstritten und gerichtlich bisher noch nicht entschieden worden. Demgegenüber ist beispielsweise in Deutschland ein Download dann unzulässig, wenn die Vorlage „offensichtlich“ illegal ist.

 

Darf ich als Privatperson selbst urheberrechtlich geschützte Werke ins Internet stellen (Upload)?

Ganz klar illegal ist indessen das Anbieten von Filmen und Musik im Internet: dies darf ich auch als Privatperson nicht, es sei denn, ich hätte beim Berechtigten die entsprechenden Rechte auf vertraglichem Wege erworben oder aber falls es sich um von mir selbst geschaffene Werke handelt.

 

Wie sieht es aus, wenn ich mich als Privatperson an einem peer-to-peer Netzwerk beteilige (sogenanntes Filesharing)?

Sicher unzulässig wäre es, selbst aktiv über Tauschbörsen einen Film zu verbreiten. Aber auch in der passiven Beteiligung an einem peer-to-peer Netzwerk könnte ein unerlaubter „Upload“ gesehen werden, da ich dadurch Dritten den Zugriff auf meine Festplatte ermögliche. Die Frage ist aber gerichtlich in der Schweiz bisher nicht entschieden.

 

Darf ich Musik auf einer CD in eine MP3-Datei umwandeln, um die Musik anschliessend über einen MP3-Player anzuhören?

Ja, dies ist nach geltendem Recht in der Schweiz zulässig. Dafür sollen die MP3-Player mit einer Vergütung belastet werden (Gemeinsamer Tarif 4d), welche über Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten verteilt wird.

 

Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem Video- oder DVD-Recorder den Ländercode entferne?

Nein, das geltende schweizerische Urheberrechtsgesetz sieht keinen rechtlichen Schutz technischer Schutzvorkehrungen vor (vgl. Frage 2).
Ein Entwurf für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes sieht indessen vor, dass die Umgehung technischer Schutzvorkehrung künftig verboten und strafbar sein soll (wobei sich die Strafbarkeit einer Umgehung der Schutzvorkehrungen nur auf den Verkäufer des Gerätes, nicht aber auf Privatpersonen bezieht).

 

Darf ich eine DVD in einem Privatclub oder in meinem Verein vorführen?

Nein, für solche Vorführungen muss ich bei den Rechteinhabern auf vertraglichem Wege die Vorführrechte erwerben. Ein Privatclub oder ein Verein geht klar über den Kreis von Personen, „die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde“ hinaus und gilt nicht mehr als Privatgebrauch im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a URG.

 

Darf ich eine gekaufte DVD ausleihen (unentgeltlich) oder (gegen Entgelt) vermieten?

Ja, dies ist grundsätzlich zulässig. Wer allerdings Werkexemplare „vermietet oder sonst wie gegen Entgelt zur Verfügung stellt, schuldet dem Urheber oder der Urheberin hierfür eine Vergütung“ (Art. 13 URG), welche im Gemeinsamen Tarif 5 festgelegt ist und durch Verwertungsgesellschaften eingezogen und an die Berechtigten verteilt wird.

 

Diese Antworten beziehen sich auf die im Januar 2006 geltende Rechtslage in der Schweiz

© SUISSIMAGE 2006

Weiterführende Links

Anlaufstelle für Fragen rund um Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in der Bildung

www.educa.ch

 

Gemeinsame Webseite der 5 Verwertungsgesellschaften

www.swisscopyright.ch

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