Wer sendet, zahlt auch

Das Schweizer Radio und Fernsehen sendet urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme oder Songs. Für diese Senderechte muss es die Urheber, Interpreten und Plattenfirmen bezahlen. Das Senderecht gilt nicht nur für die öffentlichen, sondern auch für die privaten Fernseh- und Radiosender.

Daneben gibt es das Weitersenderecht. Dieses gilt für Firmen, welche die gesendeten Radio- und Fernsehprogramme zum Kunden bringen. Das sind Kabelnetzbetreiber (wie UPC Cablecom), aber auch die Telekomfirmen (wie Swisscom und Sunrise) mit ihren digitalen Fernsehangeboten.

Und Fernsehen im Internet?
Unter das Weitersenderecht fallen auch jene Unternehmen, die Fernsehprogramme über das Internet anbieten (wie Zattoo). Neu kommen drahtlose Netzbetreiber hinzu. Das Prinzip ist für Sende- und Weitersenderecht dasselbe: Wer mit der Verbreitung von geschützten Werken Geld verdient, schuldet den Urhebern/-innen und Interpreten/innen eine Vergütung.