Cover oder Bearbeitung?

Nachsingen und Verändern sind nicht dasselbe
Ihre Alben heissen 19, 21 oder 25, und Titel wie "Rolling in the Deep" oder "Hello" haben rund um den Globus Rekordverkäufe erzielt. Kein Wunder also, werden die Songs von Adele besonders häufig nachgespielt. Wenn du etwa auf Youtube nach "Adele Cover" suchst, so bekommst du Millionen von Ergebnissen angezeigt. Die meisten Treffer führen dann auch zu Cover-Versionen. Dabei wird der Originalsong quasi unverändert nachgespielt. Covers darf man spielen und aufnehmen, ohne die Urheber um Erlaubnis zu fragen. Da der Song nicht verändert wird, bleiben alle Rechte beim/bei der ursprünglichen Urheber/in. Er/sie hat auch Anspruch auf Entgelt, wenn die Cover-Version verkauft oder aufgeführt wird.

Weg vom Cover, hin zur Bearbeitung
Du kannst einen Song jedoch nicht nur covern, sondern auch bearbeiten. Veränderst du z.B. den Musikstil oder fügst du neue Passagen ein, dann spricht man von einer Bearbeitung. Als eine solche gilt auch, wenn du den Text in eine andere Sprache übersetzt. Für Bearbeitungen brauchst du die Erlaubnis der ursprünglichen Urheber bzw. des Verlags. Auch eine Verfilmung oder Übersetzung eines Buches ist eine Bearbeitung, zu welcher der/die Autor/in das Okay geben muss.

Erfolgreicher als das Original
Noch ist bei Adele das Original gefragter als die Nachahmer. Bisweilen jedoch ist eine Bearbeitung erfolgreicher als das Original, so etwa Remixes im Dance-Bereich. Der "Reckoning Song" des israelischen Singer-Songwriters Asaf Avidan erreichte als Dance-Track "One Day" sogar Platz Eins der deutschen Charts (und über 175 Mio. Clicks auf Youtube!). Du siehst: Covern macht zwar Spass, doch manchmal ist es auch eine Bearbeitung, die so richtig einschlägt.